• Sprechzeiten: Mo, Di, Do: 9:00-16.00 Uhr und Mi, Fr: 9:00-13.00 Uhr; Notfallsprechstunde täglich 12:00-13:00 Uhr

Häufige Fragen und Antworten

Häufige Fragen und Antworten

FAQ2026-03-16T12:15:05+00:00

Proktologische Beschwerden werfen oft Fragen auf.
Diese Übersicht soll Ihnen helfen, sich vorab zu orientieren und mit einem guten Gefühl in den Termin zu gehen.

Proktologische Beschwerden werfen oft Fragen auf. Diese Übersicht soll Ihnen helfen, sich vorab zu orientieren und mit einem guten Gefühl in den Termin zu gehen.

Vor dem ersten Termin

Warum sind proktologische Beschwerden für viele Menschen so unangenehm?2026-01-30T12:19:50+00:00

Weil es sich um einen sehr persönlichen Körperbereich handelt. Unsicherheit oder Scham sind völlig normal. In der Praxis begegnen wir diesen Themen ruhig, respektvoll und ohne Bewertung.

Tut die Untersuchung weh?2026-01-30T12:22:24+00:00

In der Regel nicht. Die Untersuchung erfolgt behutsam und wird von den meisten Patientinnen und Patienten nicht als schmerzhaft empfunden.

Muss ich mich für die Untersuchung vollständig ausziehen?2026-01-30T12:22:52+00:00

Nein. Für die Untersuchung reicht es meist aus, die Hose etwas zu öffnen oder herunterzuziehen.

Kann ich eine Begleitperson mitbringen?2026-01-30T12:23:23+00:00

Ja, selbstverständlich. Wenn Ihnen das Sicherheit gibt, ist eine Begleitperson willkommen.

Ablauf & medizinische Fragen

Wie läuft der erste Termin ab?2026-01-30T12:24:54+00:00

Zunächst nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Gespräch. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob und welche Untersuchung sinnvoll ist.

Werden alle Beschwerden operiert?2026-01-30T12:25:23+00:00

Nein. Viele proktologische Beschwerden lassen sich konservativ behandeln. Ob ein Eingriff notwendig ist, klären wir gemeinsam.

Was passiert nach der Untersuchung?2026-01-30T12:26:06+00:00

Die Befunde werden in Ruhe besprochen. Falls weitere Schritte sinnvoll sind, planen wir diese gemeinsam.

Privatpraxis & Abrechnung

Handelt es sich um eine Privatpraxis?2026-01-30T12:31:10+00:00

Ja. Die Praxis wird als Privatpraxis geführt.

Können auch Selbstzahlerinnen und Selbstzahler behandelt werden?2026-01-30T12:31:46+00:00

Ja. Auch ohne private Krankenversicherung können Termine vereinbart werden.

Wie erfolgt die Abrechnung?2026-01-30T12:35:09+00:00

Die Praxis wird als Privatpraxis geführt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten von uns eine transparente Rechnung über die erbrachten Leistungen.

Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen. Rechnungen können bei einer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe zur möglichen Erstattung eingereicht werden. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.

Die Höhe der einzelnen Leistungen richtet sich nach der GOÄ in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Steigerungsfaktor liegt – abhängig von Schwierigkeit und zeitlichem Aufwand – im vorgesehenen Rahmen zwischen dem einfachen und dem 3,5-fachen Satz.

Bitte beachten Sie, dass sich der Honoraranspruch nach der GOÄ richtet und unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung besteht. Sollte eine Rechnung ganz oder teilweise nicht erstattet werden, ist der verbleibende Betrag von Ihnen selbst zu tragen.

Organisation & Sonstiges

Handelt es sich um eine Privatpraxis?2026-01-30T12:31:10+00:00

Ja. Die Praxis wird als Privatpraxis geführt.

Können auch Selbstzahlerinnen und Selbstzahler behandelt werden?2026-01-30T12:31:46+00:00

Ja. Auch ohne private Krankenversicherung können Termine vereinbart werden.

Wie erfolgt die Abrechnung?2026-01-30T12:35:09+00:00

Die Praxis wird als Privatpraxis geführt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten von uns eine transparente Rechnung über die erbrachten Leistungen.

Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen. Rechnungen können bei einer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe zur möglichen Erstattung eingereicht werden. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.

Die Höhe der einzelnen Leistungen richtet sich nach der GOÄ in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Steigerungsfaktor liegt – abhängig von Schwierigkeit und zeitlichem Aufwand – im vorgesehenen Rahmen zwischen dem einfachen und dem 3,5-fachen Satz.

Bitte beachten Sie, dass sich der Honoraranspruch nach der GOÄ richtet und unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung besteht. Sollte eine Rechnung ganz oder teilweise nicht erstattet werden, ist der verbleibende Betrag von Ihnen selbst zu tragen.

Ich freue mich,
Sie kennenzulernen.

Wenn Sie bereit sind, können Sie Ihren Termin jederzeit online vereinbaren.

Go to Top